Verbotenes Glücksspiel
Heutzutage gilt ja fast alles was man tut als illegales Glücksspiel. Dies gilt vor allen Dingen für Online Countdown Aktionen, die von manch einem Händler gestartet werden. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat jetzt geurteilt und festgelegt, dass solche Aktionen als Glücksspiel gelten und verboten sind. Man fragt sich derzeit, wohin diese andauernden Strafen noch führen sollen.
Geklagt hat ein Unternehmen, dass im Internet eine solche Countdown Aktion startete. Verkauft wurden vorrangig Elektronik-Artikel. Bei dem Verkauf handelte es sich um eine Art Auktion, während der eine Zeituhr herunterlief. Wer im Zeitrahmen seine Gebote abgegeben hatte, der konnte sich die Artikel mit Glück sichern. Im Vorfeld war es allerdings erforderlich, Punkte zum Bieten käuflich zu erwerben. Diese kosteten zwischen jeweils 60 und 75 Cent – abhängig von den Paketen, die gekauft wurden.
Immer, wenn ein Interessent seine Punkte setzte, stieg der Verkaufspreis des angebotenen Artikels um jeweils einen Cent. Gleichzeitig wurde die Auktion als solches um je 20 Sekunden verlängert – um weiteren Bietern eine Chance einzuräumen. War die Auktion abgelaufen, so erhielt logischerweise der Höchstbietende den Zuschlag und durfte sich letztlich über den ausgesuchten Artikel freuen. Die Punkte, die bis dato gekauft und gesetzt wurden, unterliegen allerdings keiner Rückerstattung.
Genau diese Form der Auktion nennt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun verboten. Hier legte man den Begriff „Spiel“ so aus, dass eben auch diese Form der Versteigerung darunter fällt. Weil das Gebot letztlich reine Glückssache ist, will man die Auktionen nun verbieten. Der Grund sind hauptsächlich die zuvor zu erwerbenden Punkte, die letztlich bares Geld kosten.
Gleichzeitig spielt der Zufall eine Rolle, denn dieser ist ja immer auch ausschlaggebend für klassische Spielautomaten wie auf http://www.geldspielautomaten.tv/ respektive Glücksspiele. Da der Einsatz in Kombination mit dem Zufallsprinzip zu risikoreich erscheint, will man diese Auktionen künftig stoppen. Anders wäre die Sache wohl zu bewerten, wenn lediglich Gebote abgegeben würden – ohne im Vorfeld kostenpflichtige Punkte kaufen zu müssen.
Geklagt hat ein Unternehmen, dass im Internet eine solche Countdown Aktion startete. Verkauft wurden vorrangig Elektronik-Artikel. Bei dem Verkauf handelte es sich um eine Art Auktion, während der eine Zeituhr herunterlief. Wer im Zeitrahmen seine Gebote abgegeben hatte, der konnte sich die Artikel mit Glück sichern. Im Vorfeld war es allerdings erforderlich, Punkte zum Bieten käuflich zu erwerben. Diese kosteten zwischen jeweils 60 und 75 Cent – abhängig von den Paketen, die gekauft wurden.
Immer, wenn ein Interessent seine Punkte setzte, stieg der Verkaufspreis des angebotenen Artikels um jeweils einen Cent. Gleichzeitig wurde die Auktion als solches um je 20 Sekunden verlängert – um weiteren Bietern eine Chance einzuräumen. War die Auktion abgelaufen, so erhielt logischerweise der Höchstbietende den Zuschlag und durfte sich letztlich über den ausgesuchten Artikel freuen. Die Punkte, die bis dato gekauft und gesetzt wurden, unterliegen allerdings keiner Rückerstattung.
Genau diese Form der Auktion nennt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun verboten. Hier legte man den Begriff „Spiel“ so aus, dass eben auch diese Form der Versteigerung darunter fällt. Weil das Gebot letztlich reine Glückssache ist, will man die Auktionen nun verbieten. Der Grund sind hauptsächlich die zuvor zu erwerbenden Punkte, die letztlich bares Geld kosten.
Gleichzeitig spielt der Zufall eine Rolle, denn dieser ist ja immer auch ausschlaggebend für klassische Spielautomaten wie auf http://www.geldspielautomaten.tv/ respektive Glücksspiele. Da der Einsatz in Kombination mit dem Zufallsprinzip zu risikoreich erscheint, will man diese Auktionen künftig stoppen. Anders wäre die Sache wohl zu bewerten, wenn lediglich Gebote abgegeben würden – ohne im Vorfeld kostenpflichtige Punkte kaufen zu müssen.
jens1083 - 25. Jun, 07:01